Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)
legt jährlich Empfehlungen für Bildhonorare fest, die im folgenden
auszugsweise wiedergegeben sind. Die vollständige übersicht kann
bezogen werden über den Bundesverband der Pressebild-Agenturen und
Bildarchive e. V. (BVPA), www.bvpa.org/mfm. Nachfolgend eine (nicht aktuelle) Übersicht:
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Illustrierte
Zeitschriften, Special-Interest Zeitschriften, Mitgliederzeitschriften,
Kundenzeitschriften, Supplements
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Tageszeitungen,
Anzeigenblätter, Wochenzeitungen
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Fachzeitschriften,
Mitarbeiterzeitschriften, Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren
-
PR-Fotos,
Pressemappen
-
Marktübliche
allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen
Medienbereichen
1. Illustrierte
Zeitschriften, SpecialInterest Zeitschriften, Mitgliederzeitschriften,
Kundenzeitschriften, Supplements
Print-Produkte
(Alle Preise in Euro) | Abbildungsgröße bis | Auflage bis | 1/16 Seite | 1/8 Seite | 1/4 Seite | 1/2 Seite | 1/1 Seite | 2/1 Seite | Titel |
2.500 | 45 | 50 | 60 | 100 | 150 | 220 | 300 | 5.000 | 50 | 55 | 70 | 115 | 175 | 260 | 350 | 10.000 | 55 | 60 | 80 | 130 | 200 | 300 | 400 | 25.000 | 60 | 65 | 90 | 145 | 225 | 340 | 450 | 50.000 | 65 | 75 | 100 | 160 | 250 | 380 | 500 | 100.000 | 75 | 85 | 110 | 175 | 275 | 420 | 550 | 250.000 | 85 | 95 | 120 | 190 | 300 | 460 | 600 | 500.000 | 95 | 110 | 140 | 225 | 350 | 530 | 700 | 1 Million | 110 | 130 | 165 | 260 | 410 | 615 | 820 | 2 Millionen | 130 | 155 | 195 | 310 | 480 | 720 | 960 | darüber nach Vereinbarung |
ePaper*
(Alle Preise in Euro) | Abbildungsgröße bis | Auflage bis | 1/16 Seite | 1/8 Seite | 1/4 Seite | 1/2 Seite | 1/1 Seite | 2/1 Seite | Titel | 1.000 | 40 | 45 | 50 | 85 | 125 | 180 | 250 | 2.500 | 45 | 50 | 60 | 100 | 150 | 220 | 300 | 5.000 | 50 | 55 | 70 | 115 | 175 | 260 | 350 | 10.000 | 55 | 60 | 80 | 130 | 200 | 300 | 400 | darüber nach Vereinbarung |
* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "1/4 Seite".
|
Zuschläge:
-
Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie
Titelhonorar.
Beiheftposter größer
als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%. -
Journal-Aufmacher: plus 50% auf
das formatbezogene Honorar.
-
Kleinformatige Abbildungen auf
dem Titel: plus 100 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
-
Rücktitel: plus 80 % auf das
formatbezogene Innenseitenhonorar.
-
Mehrsprachige Publikationen: je
weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%.
-
Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten
für die Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage:
Europarechte oder englischsprachige
Weltrechte plus 100% Umfassende Weltrechte plus
150% -
Zusätzliche Veröffentlichung
auf CD-ROM: plus 10%
-
Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung
in Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar auf einer 1/4 Seite.
-
Honorar für Serienverwendung:
plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.
Nachlässe: -
Späterer Erwerb einer In-
oder Auslandslizenz sowie unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf
das auflagenbezogene Honorar.
Sonstiges: -
Mitgelieferte und veröffentlichte
Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.
2. Tageszeitungen,
Anzeigenblätter* und Wochenzeitungen**
Print-Produkte (Alle Preise in Euro) | Abbildungsgröße | Auflage bis | < 2spaltig | < 4spaltig | Seitenaufmacher bzw. ab 4spaltig | Titel, Sondertitel | 25.000 | 45 | 50 | 65 | 100 | 50.000 | 50 | 60 | 75 | 120 | 100.000 | 60 | 75 | 95 | 150 | 250.000 | 70 | 90 | 115 | 180 | 500.000 | 80 | 100 | 125 | 200 | 1 Million | 90 | 110 | 140 | 220 | 2 Millionen | 100 | 130 | 160 | 260 |
darüber nach Vereinbarung |
ePaper* (Tageszeitung)
(Alle Preise in Euro) | Abbildungsgröße | Auflage bis | < 2spaltig | < 4spaltig | Seitenaufmacher bzw. ab 4spaltig | Titel, Sondertitel | 1.000 | 25 | 30 | 45 | 60 | 2.500 | 30 | 35 | 50 | 70 | 5.000 | 35 | 40 | 55 | 80 | 10.000 | 40 | 45 | 60 | 90 | darüber nach Vereinbarung |
Zeitgleiche Verwendung in Printausgabe: 50% Rabatt auf entsprechende Abbildungsgröße
* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "< 2spaltig".
|
* Wochenzeitungen: Honorar minus
20 %
Zuschläge:-
Honorare für Serienverwendung:
plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.
-
Zusätzliche Veröffentlichung
auf CD-ROM: plus 10%.
-
Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung
in Online-Diensten: plus 20% des Honorars für eine mehrspaltige Abbildung.
-
Kopfblätter mit verschiedenen
Titeln: plus 20% auf die Gesamtauflage.
Sonstiges:-
Mitgelieferte Texte und veröffentlichte
Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.
-
Als Auflage gilt der Durchschnittswert
der gedruckten Auflage aller Erscheinungstage.
*) Manteldefinition für
Regionalblätter
Bei Regionalzeitung mit verschiedenen
Ausgaben, aber gleichen Titeln, können die Teilauflagen zu einer Gesamtauflage
addiert werden.
3. Fachzeitschriften*,
Mitarbeiterzeitschriften, Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren
(ohne Werbecharakter)
*gilt nicht für Special
Interest-Zeitschriften
Bild, Foto für | Fotoabbildungsformat bis Seite | Auflage bis | 1/8 S. | 1/4 S. | 1/2 S. |
1/1 S. | 2/1 S. | Titel | 10.000 | 60 | 80 | 130 | 200 | 300 | 400 |
25.000 | 65 | 90 | 145 | 225 | 340 | 450 | 50.000 | 75 |
100 | 160 | 250 | 380 | 500 | 100.000 | 85 |
110 | 175 | 275 | 420 | 550 | 250.000 | 95 | 120 | 190 | 300 | 460 | 600 | 500.000 | 110 | 140 | 225 | 350 | 530 | 700 |
1 Mio. | 130 | 165 | 260 | 410 | 615 | 820 | 2 Mio. | 155 | 195 | 310 | 480 | 720 | 960 | 5 Mio. | 175 | 220 | 350 |
560 | 840 | 1120 |
|
Zuschläge: -
Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie
Titelhonorar.
-
Beiheftposter größer
als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%.
-
Kleinformatige Abbildungen auf
dem Titel: plus 100% auf das Format bezogene Innenseitenhonorar.
-
Rücktitel: plus 80 % auf das
formatbezogene Innenseitenhonorar.
-
Mehrsprachige Publikationen: je
weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%.
-
Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten
für die Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage:
Europarechte oder englischsprachige
Weltrechte plus 100% Umfassende Weltrechte plus
150% -
Zusätzliche Veröffentlichung
auf CD-ROM: plus 10%.
-
Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung
in Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar einer 1/4 Seite.
-
Honorar für Serienverwendung:
plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.
Nachlässe: -
Gleichzeitiger Erwerb einer In-
und Auslandslizenz: 50 % auf das auflagenbezogene Honorar.
-
Späterer Erwerb einer In-
und Auslandslizenz sowie unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf
das auflagenbezogene Honorar.
Sonstiges: -
Alle Bildvorlagen sind rücksendepflichtig.
-
Mitglieferte und verwendete Texte,
die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.
4. PR-Fotos,
Pressemappen (redaktionelle Nutzung)
Nutzungsdauer bis | 3 Monate | 1 Jahr | Beilage in Pressemappe | 550 € | 825 € | Kombination Pressemappe / downloadbar | 750 € | 1.025 € |
|
Allgemeines -
Der Umfang der übertragenen
Rechte ist bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt �
31 (5) UrhG.
-
Originale bleiben Eigentum des
Auftragnehmers.
-
Das Grundhonorar enthält nur
das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern.
-
Eine werbliche, nicht redaktionelle
Verwendung ist zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing,
usw.)
Zuschläge -
Wünscht der Auftraggeber auch
weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste zu beliefern, so bedingt
dieses einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Er hat diese Unternehmen
auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.
Sonstiges-
Kosten der Vervielfältigung
sind nicht im Honorar enthalten.
-
Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung
unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung
hinzuweisen (Verfalldatum); ferner ist zu vermerken, daß danach Honorarpflicht
zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung
ist durch einen Beleg nachzuweisen.
Nutzungsdauer: -
Nutzungsdauer: Die Vervielfältigungs-
und Verbreitungsrechte werden maximal für die Dauer von einem Jahr
übertragen und erlöschen dann.
5. Marktübliche
allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen
Medienbereichen
Allgemein
-
Vertragsgrundlage sind die Liefer-
und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten..
-
Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk
nach � 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen
- wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
-
Nutzung von Personenaufnahmen in
der Werbung nur nach besonderer Vereinbarung.
-
Bildvorlagen werden nur leihweise
zur Verfügung gestellt und sind üblicherweise rücksendepflichtig.
Honorare, Kosten: -
Die angegebenen Honorare gelten
für das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs.
Zusätzliche Nutzungen sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck
erneut honorarpflichtig.
-
Die Honorare sind für Farbvorlagen
oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
-
Die Honorare verstehen sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
-
Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil
der Nutzungsrecht und werden gesondert berechnet.
Zuschläge: Zuschläge beziehen sich
immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen
Nutzungszweckes. -
Außergewöhnliche und/oder
kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.
-
Exklusivrechte und Sperrfristen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
-
Luftaufnahmen: plus 100%
-
Fotomodell-Aufnahmen: mit 1-2 Fotomodellen
plus 30%, 3-5 plus 50 %, ab 6 plus 100%.
-
Unterlassener Bildquellennachweis:
plus 100% (bestätigt durch Rechtssprechung)
-
Vertragsstrafe bei nicht genehmigter
Nutzung: das fünffache Honorar (bestätigt durch Rechtssprechung)
-
Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten
Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben: Zuschläge siehe
jeweilige Seite.
Nachlässe: Rabatte beziehen sich immer
auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen
Nutzungszweckes. -
Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen
Bildlieferanten: 20% Rabatt.
-
Wiederholter Abdruck in derselben
Ausgabe: 50% Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates -
in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50% Rabatt je weitere Nutzung
pro Zeiteinheit.
-
Wiederholungsrabatte werden nur
dann gewährt, wenn
a) die für die letzte
Wiederholung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist, b) es sich um ein unverändertes
Objekt im selben Medium handelt (geringfügige änderungen ausgenommen).
Quelle: DJV
Der BVPA Ehrenkodex
Als Grundlage für einen fairen und reellen Wettbewerb und einen
fairen und reellen Umgang mit Kunden und Lieferanten erkennen alle Mitglieder
des Bundesverbandes der Bildagenturen und Pressebildarchive e.V. den nachfolgenden
Ehrenkodex als bindend an.
1. Jedes Mitglied versichert, das Urheberrecht zu achten und
sich im Sinne dieses Gesetztes zu verhalten.
2. Jedes Mitglied versichert, Verträge nur in der Form auszugestalten,
daß keiner seiner Vertragspartner bewußt gröblich benachteiligt
wird.
3. Jedes Mitglied versichert, einmal geschlossene Verträge
mit Bildlieferanten und Kunden einzuhalten, soweit es in seiner Macht steht.
4. Jedes Mitglied versichert, im Geschäftsverkehr mit Kunden
und Bildlieferanten die branchenüblichen Usancen zu beachten.
5. Jedes Mitglied versichert, seinen Fotografen und Kunden gegenüber
keine bewußt unrichtigen Angaben über Bildnutzungen und Nutzungsrechte
zu machen.
Verweise
Bundesverband der Pressebild-Agenturen
und Bildarchive e.V. Lietzenburger Str. 91, D-10719 Berlin.
Laub KG Abendrothsweg 65, D-20251
Hamburg. E-Mail: Support@Bildhonorare.de
Die Laub KG druckt eine Honorarübersicht, die jedes Jahr die aktuellen,
marktüblichen Nutzungshonorare reflektiert.
Da sich die Preise ständig ändern, sind das hier nur Beispiele, die dem Vergleich dienen.
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