Bildhonorare


Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) legt jährlich Empfehlungen für Bildhonorare fest, die im folgenden auszugsweise wiedergegeben sind. Die vollständige übersicht kann bezogen werden über den Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e. V. (BVPA), www.bvpa.org/mfm. Nachfolgend eine (nicht aktuelle) Übersicht:
 
 

1. Illustrierte Zeitschriften, SpecialInterest Zeitschriften, Mitgliederzeitschriften, Kundenzeitschriften, Supplements

Print-Produkte
(Alle Preise in Euro)Abbildungsgröße bis
Auflage bis1/16 Seite1/8 Seite1/4 Seite1/2 Seite1/1 Seite2/1 SeiteTitel
2.500455060100150220300
5.000505570115175260350
10.000556080130200300400
25.000606590145225340450
50.0006575100160250380500
100.0007585110175275420550
250.0008595120190300460600
500.00095110140225350530700
1 Million110130165260410615820
2 Millionen130155195310480720960
darüber nach Vereinbarung

ePaper*
(Alle Preise in Euro)Abbildungsgröße bis
Auflage bis1/16 Seite1/8 Seite1/4 Seite1/2 Seite1/1 Seite2/1 SeiteTitel
1.00040455085125180250
2.500455060100150220300
5.000505570115175260350
10.000556080130200300400
darüber nach Vereinbarung

* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "1/4 Seite".

Zuschläge:

  • Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar.

  • Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%. 
  • Journal-Aufmacher: plus 50% auf das formatbezogene Honorar. 
  • Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
  • Rücktitel: plus 80 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar. 
  • Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%. 
  • Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten für die Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage: 

  • Europarechte oder englischsprachige Weltrechte plus 100%
    Umfassende Weltrechte plus 150% 
  • Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10% 
  • Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar auf einer 1/4 Seite. 
  • Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr. 
    Nachlässe: 
  • Späterer Erwerb einer In- oder Auslandslizenz sowie unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf das auflagenbezogene Honorar. 
    Sonstiges: 
  • Mitgelieferte und veröffentlichte Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig. 
2. Tageszeitungen, Anzeigenblätter* und Wochenzeitungen**


Print-Produkte
(Alle Preise in Euro)Abbildungsgröße
Auflage bis< 2spaltig< 4spaltigSeitenaufmacher bzw. ab 4spaltigTitel, Sondertitel
25.000455065100
50.000506075120
100.000607595150
250.0007090115180
500.00080100125200
1 Million90110140220
2 Millionen100130160260
darüber nach Vereinbarung

ePaper* (Tageszeitung)
(Alle Preise in Euro)Abbildungsgröße
Auflage bis< 2spaltig< 4spaltigSeitenaufmacher bzw. ab 4spaltigTitel, Sondertitel
1.00025304560
2.50030355070
5.00035405580
10.00040456090
darüber nach Vereinbarung
Zeitgleiche Verwendung in Printausgabe: 50% Rabatt auf entsprechende Abbildungsgröße
* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "< 2spaltig".


* Wochenzeitungen: Honorar minus 20 % 
    Zuschläge:
  • Honorare für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr. 
  • Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%. 
  • Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Diensten: plus 20% des Honorars für eine mehrspaltige Abbildung. 
  • Kopfblätter mit verschiedenen Titeln: plus 20% auf die Gesamtauflage. 
    Sonstiges:
  • Mitgelieferte Texte und veröffentlichte Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig. 
  • Als Auflage gilt der Durchschnittswert der gedruckten Auflage aller Erscheinungstage. 

  • *) Manteldefinition für Regionalblätter
    Bei Regionalzeitung mit verschiedenen Ausgaben, aber gleichen Titeln, können die Teilauflagen zu einer Gesamtauflage addiert werden. 

3. Fachzeitschriften*, Mitarbeiterzeitschriften, Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren (ohne Werbecharakter)
*gilt nicht für Special Interest-Zeitschriften 

Bild, Foto für

Fotoabbildungsformat bis Seite
 Auflage bis
1/8 S.
1/4 S.
1/2 S.
1/1 S.
2/1 S.
Titel

10.000

60

80

130

200

300

400

25.000

65

90

145

225

340

450

 50.000
75
100
160
250
380
500
100.000
85
110
175
275
420
550
250.000
95
120
190
300
460
600
500.000
110
140
225
350
530
700
1 Mio.
130
165
260
410
615
820
2 Mio.
155
195
310
480
720
960
5 Mio.
175
220
350
560
840
1120


    Zuschläge: 
  • Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar. 
  • Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%. 
  • Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100% auf das Format bezogene Innenseitenhonorar. 
  • Rücktitel: plus 80 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar. 
  • Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%. 
  • Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten für die Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage: 

  • Europarechte oder englischsprachige Weltrechte plus 100%
    Umfassende Weltrechte plus 150% 
  • Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%. 
  • Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar einer 1/4 Seite. 
  • Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr. 
    Nachlässe: 
  • Gleichzeitiger Erwerb einer In- und Auslandslizenz: 50 % auf das auflagenbezogene Honorar. 
  • Späterer Erwerb einer In- und Auslandslizenz sowie unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf das auflagenbezogene Honorar. 
    Sonstiges: 
  • Alle Bildvorlagen sind rücksendepflichtig. 
  • Mitglieferte und verwendete Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig. 

 

4. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung)



Nutzungsdauer bis3 Monate1 Jahr
Beilage in Pressemappe550 €825 €
Kombination Pressemappe / downloadbar750 €1.025 €
    Allgemeines 
  • Der Umfang der übertragenen Rechte ist bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt � 31 (5) UrhG. 
  • Originale bleiben Eigentum des Auftragnehmers. 
  • Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern. 
  • Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung ist zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing, usw.) 
    Zuschläge 
  • Wünscht der Auftraggeber auch weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste zu beliefern, so bedingt dieses einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Er hat diese Unternehmen auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen. 
    Sonstiges
  • Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten. 
  • Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner ist zu vermerken, daß danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung ist durch einen Beleg nachzuweisen. 
    Nutzungsdauer: 
  • Nutzungsdauer: Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden maximal für die Dauer von einem Jahr übertragen und erlöschen dann. 

 

5. Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen

Allgemein

  • Vertragsgrundlage sind die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.. 
  • Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach � 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. 
  • Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderer Vereinbarung. 
  • Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind üblicherweise rücksendepflichtig. 
    Honorare, Kosten: 
  • Die angegebenen Honorare gelten für das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig. 
  • Die Honorare sind für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch. 
  • Die Honorare verstehen sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild. 
  • Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungsrecht und werden gesondert berechnet. 
    Zuschläge:
    Zuschläge beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. 
  • Außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung. 
  • Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung. 
  • Luftaufnahmen: plus 100% 
  • Fotomodell-Aufnahmen: mit 1-2 Fotomodellen plus 30%, 3-5 plus 50 %, ab 6 plus 100%. 
  • Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtssprechung) 
  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar (bestätigt durch Rechtssprechung) 
  • Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben: Zuschläge siehe jeweilige Seite. 
    Nachlässe:
    Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. 
  • Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20% Rabatt. 
  • Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates - in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50% Rabatt je weitere Nutzung pro Zeiteinheit. 
  • Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn

  • a) die für die letzte Wiederholung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist,
    b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige änderungen ausgenommen). 


Quelle: DJV
 
 

Der BVPA Ehrenkodex
Als Grundlage für einen fairen und reellen Wettbewerb und einen fairen und reellen Umgang mit Kunden und Lieferanten erkennen alle Mitglieder des Bundesverbandes der Bildagenturen und Pressebildarchive e.V. den nachfolgenden Ehrenkodex als bindend an.

1. Jedes Mitglied versichert, das Urheberrecht zu achten und sich im Sinne dieses Gesetztes zu verhalten.

2. Jedes Mitglied versichert, Verträge nur in der Form auszugestalten, daß keiner seiner Vertragspartner bewußt gröblich benachteiligt wird.

3. Jedes Mitglied versichert, einmal geschlossene Verträge mit Bildlieferanten und Kunden einzuhalten, soweit es in seiner Macht steht.

4. Jedes Mitglied versichert, im Geschäftsverkehr mit Kunden und Bildlieferanten die branchenüblichen Usancen zu beachten.

5. Jedes Mitglied versichert, seinen Fotografen und Kunden gegenüber keine bewußt unrichtigen Angaben über Bildnutzungen und Nutzungsrechte zu machen.
 
 

Verweise
Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. Lietzenburger Str. 91, D-10719 Berlin. 

Laub KG Abendrothsweg 65, D-20251 Hamburg. E-Mail: Support@Bildhonorare.de
Die Laub KG druckt eine Honorarübersicht, die jedes Jahr die aktuellen, marktüblichen Nutzungshonorare reflektiert.


Da sich die Preise ständig ändern, sind das hier nur Beispiele, die dem Vergleich dienen.